Eine Förderung der Dorfregion kann nur gewährt werden, wenn ein vom ArL genehmigter Dorfentwicklungsplan vorliegt. Dieser unterliegt nicht nur formalen, sondern auch inhaltlichen Vorgaben. Die nebenstehende Übersicht stellt die Pflichtthemen (blau) dar, die im Dorfentwicklungsplan bearbeitet werden müssen. Diese werden durch weitere wichtige Themen der Dorfregion Sielhafenorte ergänzt.
Die unterschiedlichen Themen wurden in den folgenden drei thematischen Arbeitskreisen bearbeitet:
Schwerpunktthemen der Dorfentwicklung
Auftraggeberin:
Samtgemeinde Esens
Die Samtgemeinde übernimmt die Federführung und vertritt die folgenden beteiligten Kommunen: die Städte Esens und Wittmund sowie die Gemeinden Werdum und Neuharlingersiel.
Auftragnehmerin/Verfasserin:
NWP Planungsgesellschaft mbH